Es gibt Jahres-, 2-Monats- und 10-Tages-Vignetten.
Die 2-Monats- und 10-Tages-Vignette werden beim Kauf von der Vertriebsstelle gelocht.
ACHTUNG: Sind diese Vignetten nicht gelocht und nicht an die Windschutzscheibe geklebt, sind sie ungültig.
Die Mautpflicht gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich bereits ab der Staatsgrenze.
Seit 15. Dezember 2019 ist die Vignettenpflicht auf insgesamt fünf Autobahnstrecken aufgehoben. Mit dieser Maßnahme sollen die Nebenstraßen in diesen Bereichen massiv entlastet werden. Drei Abschnitte betreffen den grenznahen Bereich zu Deutschland, z.B. auf der Rheintal-Autobahn (A14) der Abschnitt zwischen Hörbranz (Grenze zu Deutschland) und Hohenems. Wenn Sie in Dornbirn Nord abfahren, um zu uns zu gelangen, ist diese Strecke für Sie relevant, d.h. Sie benötigen für die Anreise zu uns KEINE Vignette mehr. Achtung: Reisen Sie dagegen im Sommer über das Furkajoch an (Abfahrt Rankweil), benötigen Sie weiterhin eine Vignette.
(Stand November 2019 ASFINAG. Änderungen vorbehalten. Bitte informieren Sie sich vor der Autobahnnutzung über Neuerungen).